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Die Höhe der Besuchsgelder und deren Zahlung sind in der Benutzungsordnung festgelegt.
Neu ab 1. September 2022
Die Staatsregierung hat beschlossen die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit, statt wie bisher nur für das letzte Kindergartenjahr, mit 100 Euro pro Kind und Monat zu bezuschussen. Der Beitragszuschuss wird ab dem 1. September des Kalenderjahres gelten in dem das Kind drei Jahre alt wird und bis zur Einschulung gezahlt. Die Einführung des Zuschusses ist für den 1. April 2019 geplant.“
Die Gemeinde wird den Zuschuss bei der Abrechnung der Kindergartenbesuchsgelder zeitgerecht und automatisch und ohne Zutun der Eltern berücksichtigen und nur die verminderten Beträge abrechnen
Die Elternbeiträge betragen derzeit monatlich:
Kindergarten seit 1. September 2017:
Stunden | Für das 1. Kind | Ermäßigung für Geschwisterkinder |
---|---|---|
4-5 Stunden | 92,00 € | 46,00 € |
5-6 Stunden | 101,00 € | 50,50 € |
6-7 Stunden | 109,00 € | 54,50 € |
7-8 Stunden | 118,00 € | 59,00 € |
8-9 Stunden | 128,00 € | 64,00 € |
Krippe seit 1. September 2017:
Stunden | Für das 1. Kind | Ermäßigung für Geschwisterkinder |
---|---|---|
3-4 Stunden | 155,00 € | 77,50 € |
4-5 Stunden | 184,00 € | 92,00 € |
5-6 Stunden | 201,00 € | 100,50 € |
6-7 Stunden | 218,00 € | 109,00 € |
7-8 Stunden | 236,00 € | 118,00 € |
8-9 Stunden | 255,00 € | 127,50 € |
Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben. Monatlich fällt zusätzlich ein Spielgeld von 6,- Euro an, jedoch nicht für den Monat August.
Bei geringem Einkommen der Eltern ist es auf Antrag möglich, dass die Gebühren ganz oder teilweise vom Jugendamt des Landkreises Traunstein übernommen werden.